Gemäß Artikel L2333-29 des CGCT „wird die Kurtaxe für Personen erhoben, die keinen Wohnsitz in der Gemeinde haben“.
Der Steuerpflichtige zahlt die Kurtaxe an den Gastgeber, der dann in seinem Namen alle eingenommenen Steuern an die Gemeinde abführt.
Die angebotene Ausnahmen gemäß Artikel L2333-31 des CGCT gegen Vorlage eines Nachweises sind:
Von dieser Erhebung sind alle Beherbergungsbetriebe betroffen, sofern der Aufenthalt kostenpflichtig ist, unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind oder nicht, auch wenn es sich um Ihren Hauptwohnsitz handelt.
Sie erhalten die Kurtaxe in der zum Zeitpunkt Ihres Aufenthalts gültigen Höhe und nicht zum Zeitpunkt der Reservierung oder Zahlung der Miete. Diese Steuer muss vor der Abreise der Personen, die Sie gegen eine Gebühr beherbergen, eingezogen werden, auch wenn die Zahlung der Miete gestundet wird.
Die Einnahmen aus der Kurtaxe dienen dazu, touristische Besuche in der Gemeinde zu fördern oder Ausgaben im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Schutz und zur Bewirtschaftung von Naturräumen für touristische Zwecke in unserem Gebiet zu decken.
Der Betrag entspricht 5 % des Preises pro Nacht und pro Person zuzüglich zusätzlicher Steuern von 15 % zugunsten der Société du Grand Paris und 200 % zugunsten von Ile-de-France Mobilités, gemäß dem Gesetz vom Dezember 31. 2023 .
Um Ihre Kurtaxe zu erklären, gehen Sie zu https://rambouilletterritoires.taxesejour.fr/ und klicken Sie auf „Ich erkläre meine Nächte“.
Geben Sie Ihren Benutzernamen (Ihre E-Mail-Adresse) und Ihr Passwort ein und klicken Sie dann auf „Verbinden“.
Textgröße
Defaultwert
Führend
Defaultwert
Tippfehler für Legasthenie
Defaultwert